Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Varel

 

§ 1 Zweck der Badeordnung

1.    Die Badeordnung regelt die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad Varel.

2.    Die Besucher des Hallenbades Varel sollen Ruhe und Erholung finden; die Beachtung der Badeordnung liegt daher in ihrem eigenen Interesse.

 

§ 2 Benutzung

1.    Die Badeordnung ist für alle Besucher des Hallenbades Varel verbindlich. Sie unterwerfen sich mit dem Betreten des Hallenbades Varel dieser Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

2.    Bei Benutzung des Hallenbades Varel durch Schulen, Verbände, Vereine und sonstige Gruppen sind die Gruppenleiter/ Aufsichtspflichtberechtigten für die Beachtung der Badeordnung mit verantwortlich.

3.    Die Benutzung ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Badeordnung grundsätzlich jedermann gestattet.

4.    Ausgeschlossen von der Benutzung sind Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden. Die Richtlinien für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach dem 6. Abschnitt des Bundesseuchengesetzes sind anzuwenden. Ausgeschlossen von der Benutzung sind auch Personen, deren Verhalten eine Störung des Badebetriebes erwarten lässt.

5.    Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht bewegen können, müssen grundsätzlich von einem Aufsichtspflichtberechtigten Erwachsenen begleitet werden.


§ 3 Benutzungszeiten

1.    Die Benutzungzeiten des Hallenbades Varel werden durch Anzeigetafeln im Bad, im Internet und in öffentlichen Tageszeitungen bekannt gegeben.
2.    Bei Überfüllung kann das Hallenbad Varel vorübergehend für Besucher gesperrt werden.
3.    Der Eigenbetrieb Tourismus und Bäder der Stadt Varel kann das Hallenbad Varel bei Betriebsstörungen,
bei besonderen Veranstaltungen, und aus organisatorischen Gründen schließen. Die Schließung wird nach Möglichkeit ortsüblich bekannt gemacht.
4.    Der Einlass in das Hallenbad Varel wird nur bis 45 Minuten vor Ablauf der Benutzungszeit gewährt.
5.    Die Wasserflächen und Beckenumgänge können bis 15 Minuten vor Ablauf der Benutzungszeit genutzt werden.
6.    Mit Ablauf der Benutzungszeit ist das Hallenbad Varel zu verlassen.


§ 4 Eintrittspreise

Die Eintrittspreise werden durch Anzeigetafeln im Hallenbad Varel bekannt gegeben.
Gelöste Karten können nicht zurückggenommen, verlorene Karten oder nicht ausgenutzte Bäder können nicht erstattet werden.

 

§ 5 Zutritt

Die Eintrittskarte berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades.
Das Betreten und Verlassen des Hallenbades Varel ist nur durch den Hauptein- und -ausgang zulässig. Das Übersteigen und Durchklettern der Einfriedungen und der Anpflanzungen am Becken ist nicht gestattet. Vor Zutritt zum Becken ist in jedem Falle eines der Durchschreitebecken zu benutzen.
Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

 

§ 6 Badebekleidung

1.    Der Aufenthalt im Becken ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

2.    Weiße T-Shirts werden, wenn sie als Schutz vor Sonnenbrand oder Hautkrebs getragen werden, geduldet.

3.    Badebekleidung darf in den Badebecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

 

§ 7 Körperreinigung

1.    Der Badegast hat sich vor dem Betreten des Badebeckens abzubrausen.

2.    In dem Becken ist die Verwendung von Seifen, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art ist vor Benutzung des Beckens ist untersagt.

3.    Die Duschkabinen dürfen nicht zum An- und Auskleiden benutzt werden.
 
§ 8 Verhalten im Bad

1.    Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
Sie haben auf andere Besucher gebührend Rücksicht zu nehmen.

2.    Die Kleidung kann in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken verschlossen werden.

3.    Die Wechselkabinen und Sammelumkleidekabinen dienen nur zum An- und Auskleiden.

4.    Es ist insbesondere nicht gestattet:
a) Tiere mitzunehmen
b) Das Mitbringen von Glasgegenständen im gesamten Fliesen und Nassbereich, sowie von
    scharfkantigen Gegenständen. Ausgenommen im abgetrennten Kaffeebereich.
c) Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser
d) Im gesamten Schwimmhallenbereich zu rauchen
e) Andere unterzutauchen oder in das Becken zu stoßen
f) Auf den Beckenumrandungen zu rennen oder an Einsteigleitern, Haltestangen und Sperrleinen zu turnen
g) Singen, Pfeifen und der Betrieb von Rundfunkgeräten, Musikgeräten und Musikinstrumenten
h) Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen
i) Schwimmflossen o. ä. zu verwenden
j) Außerhalb der Treppen und Leitern das Becken zu verlassen
k) Im Becken zu essen, zu trinken oder zu rauchen
l) Verunreinigung des Beckens durch menschliche Ausscheidungen
m) Jede Verunreinigung der Räume des Hallenbades Varel und besonders des
    Badewassers muss im Interesse des Badegastes vermieden werden
    Findet ein Besucher die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er gebeten,  dieses sofort dem Schwimmmeister mitzuteilen.
n) Kopfsprünge in das Aktiv- oder Erlebnisbecken (bei Betrieb nur auf der Startblockseite)
    auszuführen.

5.    a) Die Benutzung der Rutschanlage geschieht auf eigene Gefahr!
b) Der Rutschende hat den Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten (Markierung
   beachten)
c) Das Rutschen mit mehr als 2 Personen auf einmal ist untersagt
d) Das Blockieren des Rutschentunnels ist strengstens untersagt
e) Das Landebecken ist sofort zu verlassen
f) Uneinsichtigkeit führt zu Rutschverbot oder Badverweis!!!
 

§ 9 Aufbewahrung von Geld und Wertsachen

Geld und Wertsachen können nur in den verschließbaren Garderobenschränken hinterlegt
werden; eine Haftung wird nicht übernommen.

 

§ 10 Fundsachen

    Fundsachen sind unverzüglich beim Schwimmmeister abzugeben. Über
    Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.


§ 11 Haftung

1.    Das Betreten sämtlicher Badeanlagen sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen haftet der Eigenbetrieb Tourismus und Bäder nur, wenn hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlagen oder wegen des Verhaltens des Badpersonals Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

2.    Unfälle sind unverzüglich dem Schwimmmeister zu melden. Unterlassung oder Verspätung der Anzeige gehen zu Lasten des Verletzten.

3.    Für Schäden an abgestellten Fahrzeugen auf den Parkplätzen oder für ihr Abhandenkommen ist jede Haftung ausgeschlossen.

4.    Der Besucher haftet für jede von ihm schuldhaft verursachte Beschädigung oder Verunreinigung der Badeanlagen und –einrichtungen.

 

§ 12 Aufsicht

1.    Das Badpersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen.
Die Anordnungen des Badpersonals sind uneingeschränkt und unverzüglich zu befolgen.

2.    Der Schwimmmeister ist befugt, Personen, die
a)    Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden
b)    andere Badegäste belästigen
c)    trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen
aus dem Hallenbad Varel zu verweisen.

3.    Den in Ziffer zwei genannten Personen kann der Zutritt zum Hallenbad Varel zeitweise oder dauerhaft untersagt werden.

4.    Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

§ 13 Schwimmprüfungen

 Die Zeiten für Schwimm- und Sportprüfungen können beim Schwimmmeister erfragt werden.

 

§ 14 Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden der Besucher nimmt der Schwimmmeister entgegen.
Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden sind an den

 

Eigenbetrieb Tourismus und Bäder der Stadt Varel
Edo-Wiemken-Straße 61
26316 Varel-Dangast
zu richten.

 

26316 Varel, den 24.07.2015

Taddigs
Kurdirektor

 

Der Konsum von Cannabis ist im DanGastQuellbad (als öffentliches Schwimmbad) sowie im Umkreis von 100 Metern von dessen Eingangsbereich gesetzlich verboten (vgl. § 5 Konsumverbot, Abs. 2, Nr. 4, KCanG).